Unverzichtbares Werkzeug für die internationale Vertragsgestaltung Die UNIDROIT Principles haben sich zu einem unverzichtbaren Werkzeug für die internationale Vertragsgestaltung entwickelt. Speziell auf die Bedürfnisse internationaler Handelsverträge zugeschnitten und in der Lingua franca des internationalen Handelsrechts verfasst, sind sie - in Abgrenzung zum UN-Kaufrecht - weit über Kaufvertragsfälle hinaus einsetzbar. Zahlreiche Gesetzgeber haben die UNIDROIT Principles als soft law-Rechtsquelle in unterschiedlicher Weise genutzt. So hat z.B. China das chinesische Vertragsgesetz bereits 1999 auf das auch von den UNIDROIT Principles inspirierte Prinzip der Verantwortung nach Sphären umgestellt, so dass sich die UNIDROIT Principles z.B. bei Vertragsverhandlungen mit chinesischen Parteien in Verbindung mit einer Schiedsklausel als neutrales Regime anbieten.Der neue Kommentar: Praxisnah und aktuellDer neue Kommentar zu den UNIDROIT Principles of International Law erläutert präzise und artikelgenau die 2017 veröffentlichte Fassung UNIDROIT Principles 2016. So stellt der Autor bei jedem Artikel, für den sich dies anbietet, praxisorientierte Alternativen zur Anwendung des Artikels vor. Er schöpft dabei aus seiner langjährigen beruflichen Erfahrung.Die Kommentierung umfasst die Neuregelungen. So ist etwa der Begriff Langzeitverträge nun international definiert. Die Auswirkungen der UNIDROIT Principles bei der Wahl des Vertragsregimes für Langzeitverträge werden dargestellt. Die Vorteile auf einen Blick:Kommentierung auf neuestem internationalem Regelungsstand.Effizientes und verständliches Arbeitsmittel bei der Gestaltung internationaler Verträge.Klare Beurteilungsgrundlage, wann sich UNIDROIT Principles anbieten, insbesondere in Verbindung mit Schiedsklauseln.Argumentationsgrundlage zur Ergänzung nationalen und internationalen Rechts (z.B. Art. 78 CISG)Rechtsvergleichendes Verständnis für zahlreiche VertragsfragenEine verlässliche Informationsquelle für transnational agierende Rechtsanwälte, Schiedsgerichte und alle weiteren an internationalen Vertragsgestaltungen mitwirkenden Akteure.Kompetenz auf internationaler EbeneProfessor Dr. Brödermann, LL.M. (Harvard), Maître en droit (Paris), ist deutscher Rechtsanwalt, amerikanischer Attorney-at-law (New York), internationaler Schiedsrichter und Professor an der Universität Hamburg. Er hat in Paris, Harvard and Hamburg studiert. Er ist Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht und Fellow des Chartered Institute of Arbitrators in London. Fünf Jahre hat er als Observer die Erarbeitung der Ausgabe 2010 der UNIDROIT Principles miterlebt und auch bei der Diskussion der UNIDROIT Modelklauseln mitgewirkt. Er nutzt die UNIDROIT Principles selbst seit über 15 Jahren sowohl für eigene Verträge als Rechtsanwalt mit ausländischen Mandanten als auch für Mandanten unterschiedlichster Wirtschaftskraft.