Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Universität Rostock, 80 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seitdem Geld als Zahlungsmittel eingesetzt wird, ist vermutlich das Phänomen der Geldwäsche existent. Der Begriff Geldwäsche wurde jedoch erst in den 20er Jahren des vorherigen Jahrhunderts durch den legendären, amerikanischen Gangsterboss Alphonse Capone (1899-1947) nachhaltig geprägt. Er investierte die kriminell erwirtschafteten Gelder aus Glücksspiel, Prostitution und illegalem Alkoholhandel in Waschsalons, den so genannten ,laundromats', um die ursprüngliche Herkunft des Vermögens zu verschleiern. So war die Bezeichnung ,money laundering' geboren. 1Geldwäsche ist besonders häufig bei der Organisierten Kriminalität zu beobachten. 2 Das erhebliche Gefährdungspotenzial der Geldwäsche resultiert aus der Finanzierung weiterer Straftaten und der Investition der illegal erwirtschafteten Gelder in die legale Wirtschaft. Dadurch lassen sich erneut Einnahmen generieren, wodurch sich die Kapitalkraft der Verbrecherkartelle ständig erhöht und somit Betrugs- und Korruptionsfälle bis hin zur Terrorismusfinanzierungen permanent weiter steigen. Demzufolge begünstigt Geldwäsche die Erschließung neuer Deliktfelder, das Vordringen in geografisch neue Märkte und das Eindringen in legale Geldanlagen. 3 Durch Geldwäsche kann der Wirtschaft einen schweren Schaden zugefügt werden, obwohl es dem Anschein nach keine direkten Opfer und keinen offensichtlichen Schaden gibt. 4Eine aktuelle Studie zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland kommt zu den Ergebnissen, dass jedes zweite große Unternehmen in den vergangenen drei Jahren ein Opfer von wirtschaftskriminellen Handlungen war. Dabei wird die Dunkelziffer der unentdeckten Fälle von Wirtschaftkriminalität auf über 80 Prozent geschätzt. 5Deshalb ist es notwendig, Geldwäsche nicht nur intensiver zu bekämpfen sondern viel mehr für die Verhinderung Sorge zu tragen. Aus diesem Grund wurden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Finanzunternehmen in den letzten Jahren immer umfangreicher, wobei sich auch die bisher formalistisch geprägten Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung um eine risikoorientierte Geldwäscheprävention erweiterten. 6Nach dem Geldwäschegesetz haben dessen Normadressaten 7 Vorkehrungen zur Verhinderung der Geldwäsche durch Entwicklung interner Grundsätze, Verfahren, und Kontrollen zu treffen. [...]