Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Universität Potsdam (wirtschafts- und sozialwissenschaftzliches Institut ), Veranstaltung: Privatheit und Öffentlichkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis1.Einleitung 32.Definition und Entwicklung des plessnerschen Öffentlichkeitsbegriffes 53.Das Reich der Alltäglichkeiten 64.Die Zivilisation 95.Die funktionale Ausdifferenzierung 126.Der Staat 137.Schlussbetrachtungen 138.Literatur : 151. Einleitung Über Wesen und Geltungsanspruch der Öffentlichkeit schwanken die Urteile in Deutschland noch heute in einem Maße,wie es wohl nirgendwo im Ausland denkbar wäre1Das gewählte Zitat von R. Smend aus den 50er Jahren macht deutlich, dass eine exakte Definition der Öffentlichkeit schwer fällt und nach seiner Auffassung, keineswegs eine einheitliche Meinung über Sinn und Wesen der Öffentlichkeit in Deutschland besteht. Doch was heißt denn genau Öffentlichkeit und wo existiert diese?Eine Abgrenzung des Begriffes erfolgte als erstes im antiken Griechenland. Aristoteles schuf in seinem Modell eines Staates (Politeia), zwei voneinander getrennte Sphären. Zum einen die Sphäre des Privaten, die er mit dem eigenen Haus (Oikos) verband, zum anderen die Sphäre des Öffentlichen (Polis). Die Sphäre des Privaten war für Aristoteles ein Ort der biologischen Reproduktion. Das Haus stellte dabei einen festen Ort in der Welt, für die darin lebenden Personen, dar und lag für andere im Verborgenen. Die Sphäre der Öffentlichkeit hingegen war für Aristoteles durch Pluralität gekennzeichnet. Darunter verstand er, dass der Staat aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Menschen und Interessen bestehen sollte und nicht nur ein größeres Haus sein in dem nur eine Gruppe oder eine Person herrscht oder in der der Besitz auf alle gleich verteilt wird, wie es beispielsweise Platon formulierte.2 Die Öffentlichkeit zeichnete sich für Aristoteles dadurch aus, dass sie ein Ort des Handelns war, also ein Ort an dem Entscheidungen gefällt wurden. Die öffentliche Sphäre und der Staat scheinen hierbei keine scharfe Trennung voneinander zu erleiden, im Gegenteil sind Staat und Öffentlichkeit für Aristoteles dasselbe. Wenn das Haus der Träger des Privaten und das Heraustreten daraus, den Übergang in die Öffentlichkeit markiert, dann sind die einzelnen Sphären nach aristotelischem Verständnis rein räumlicher Natur.