Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Kultur, Technik und Völker, Note: 1,7, Technische Universität Chemnitz, Veranstaltung: Sozialstrukturvergleich, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kulturelle Vielfalt und Dynamik finden sich in allen menschlichen Gesellschaften. Kulturelle Homogenität im Sinne fugenloser, konfliktfreier Übereinstimmung kultureller Werte hat es nie und nirgendwo gegeben. Keine Kultur entstand aus sich selbst heraus in einem luftleeren Raum. Alle Kulturen haben sich vielmehr in einer langen Geschichte kulturellen Austausches grenz- und volksübergreifend gebildet. In diesem Sinne waren und sind alle Gesellschaften multikulturell. (www.fes.de). Professor Dr. Obernhöfer zufolge hat es multikulturelle Gesellschaften schon immer gegeben, da sich jede Kultur einer Gesellschaft auf die einer anderen reflexiv bezogen hat. Jede Gesellschaft übernahm Teile der Kultur einer anderen oder modifizierte diese so, damit sie in die eigenen kulturellen Traditionen eingebunden werden können. Als Beispiel kann die römische Kultur angeführt werden. In der Antike stand Griechenland als klassisches Vorbild einer Hochkultur. Das römische Reich übernahm den Baustil, Formen der Literatur, des Theaters und des Sports, sowie die griechische Mythologie, wobei ausschließlich die Namen der Götter nach dem Planetensystem umbenannt wurden. Der Begriff der Kultur ist sehr weitreichend, daher soll dieser im Folgenden kurz definiert werden. Das Brockhaus Lexikon liefert folgende Begriffsdefinition: Kultur [lat.]: Gesamtheit der materiellen, künstler. und geistigen Werte, die von der Menschheit im Prozeß ihrer gesellschaftl.-hist. Arbeitspraxis geschaffen wurden u. die zu ihrer Höher-Entw. Dienen. Die geistige (Wiss.) u. künstler. Kultur (Kunst) hat die materielle Kultur (Produktionsmittel, Wohnung, Kleidung usw.) zur Voraussetzung u. Grundlage; (Brockhaus 1953, S. ) Unter dem Begriff der kulturellen Pluralisierung versteht man kulturelle Vielfalt. Es ist jedem Individuum möglich, nach den Werte und Traditionen gemäß der von ihnen angenommenen Kultur zu leben. So ist es möglich, dass viele Länder nicht von einer einzigen Kultur geprägt sind, sondern viele verschieden nebeneinander existieren. Dies ist gesetzlich verankert in den Verfassungen der Nationalstaaten und den Menschenrechten der Vereinten Nationen: Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung. (Menschenrechte 1999, S. 60).