Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,7, Universität Konstanz, Veranstaltung: Die Goldenen Zwanziger. Der schöne Schein der Weimarer Republik, Sprache: Deutsch, Abstract: Als im Oktober 1923 der Hörfunk in Deutschland erstmals sein Programm startete, war dies auch gleichzeitig der Beginn des ersten elektronischen Massenmediums. Anfang der Zwanziger Jahre war die Informationsübertragung auf das Zeitungswesen beschränkt; eine Technik, die Ton und Bild übertragen könnte, schien zwar möglich, jedoch in ferner Zukunft. Das Fernsehen sollte erst zehn Jahre später vereinzelte (Test-)Sendungen durchführen.Trotz der Euphorie dieser technischen Sensation war unter deutschen Publizisten der Rundfunk zweitrangig, sie waren auf den schriftlichen Ausdruck konzentriert, hatten kaum Interesse an einem Engagement in der neuen Branche. Während die Zeitungen einen hohen Andrang an Publizisten hatten, stand man dem Rundfunk, was die langfristige journalistische Bedeutung angeht, skeptisch gegenüber. Teilweise war die Wirkung des gesprochenen Wortes unterschätzt, weil nicht bekannt, andererseits herrschte größte Euphorie in Anbetracht der neuen Möglichkeiten. Als ab 1923 Tagesmeldungen ausgestrahlt wurden, so geschah dies, indem aus Zeitungen vorgelesen wurde. Die Rundfunksender verfügten lange nicht über eigene Redakteure oder eine Nachrichtenagentur. Der Westdeutsche Rundfunk musste dieses Verfahren fast zwei Jahre lang beibehalten. In der politisch instabilen Republik, die sich eigentlich eine Zensurfreiheit zum Ziel gesetzt hatte und dies in ihrer Verfassung verankert hatte, musste bald eine Richtlinie herausgegeben werden, die ihren eigenen Zweck ad absurdum führte. Um die Parität der Parteien und somit die demokratischen Grundsätze zu garantieren, wurde eine Regelung zur Überparteilichkeit des Mediums beschlossen, deren Umsetzung jedoch von links- und rechtsradikalen Flügeln insofern eingefordert wurde, dass auch eine pro republikanische Ausrichtung nicht gestattet sein sollte. Im Folgenden möchte ich die Rundfunkkultur in der Politik der Weimarer Republik beziehungsweise die Politik in der Radiokultur darstellen und werde dafür die Regelungen zum Hörfunk und deren praktische Funktionsweise erläutern und einen Vergleich mit der ländlichen Radiokultur anstellen.