Inhaltsangabe:Problemstellung: Mit dieser Arbeit soll die Wirkung von Institutionen auf Anreizstrukturen aufgezeigt werden. Unter Institutionen werden dabei sowohl institutionelle Rahmenbedingungen als auch die Unternehmung als Institution verstanden. Dabei handelt es sich sowohl um die formale Rahmenordnung (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.), als auch um die informelle Rahmenbedingung (Kultur). Unternehmensintern werden formale Organisation durch Unternehmensverfassung und Verträge aber auch informelle Regeln einbezogen. Es handelt sich bei den Institutionen um ein System von formalen und informellen Regeln einschließlich ihrer Garantieinstrumente, welches den Zweck verfolgt, individuelles Verhalten auf ein bestimmtes Zielbündel auszurichten. Angelegenheiten des moralischen Verfalls oder die kriminelle Energie Einzelner als Begründung für defektierendes Verhalten sind nicht Gegenstand der Diskussion, sondern ordnungsbedingte Regeldefizite, die eigeninteressiertes Verhalten fehlsteuern. Ausgangspunkt ist damit nicht der präferenztheoretische Ansatz, der sich an Überzeugungen und Handlungen von Individuen ¿ den individuellen Eigenschaften ¿ orientiert, die eine für verantwortliches Verhalten intrinsische Motivation auslösen. Dem methodologischem Ansatz der Institutionenökonomik folgend, sind jedoch auch die Präferenzen und Handlungen einzelner Akteure für die Argumentation ausschlaggebend. Gegenstand der Arbeit ist nicht die detaillierte Auseinandersetzung mit der Frage ¿Was ist Korruption¿. Korruption wird hier als Pflichtverletzung mit dem Ziel der Erlangung ungerechtfertigter privater Vorteile verstanden. Der Bereich der situativen (Gelegenheits-)Korruption wird hier nicht betrachtet, es geht um strukturelle Korruption der 2. und 3. Stufe. Strukturelle Korruption ist auf Wiederholung angelegt, die Akteure sind sich bekannt. Sowohl der Bereich der Ordnungswidrigkeit als auch der Straftat wird in die Betrachtung einbezogen. Gerade diese Unterscheidung steht in Deutschland Änderungen der Rahmenordnung im Wege. Ausgegangen wird bei einer institutionenökonomischen Betrachtung der Korruption von einer Verletzung des Vertrages zwischen Prinzipal und dem Agenten durch den bestechenden Klienten zu Lasten eines unbeteiligten Dritten. Die Verbindung des Individuums zum Kollektiv, wobei hier mit Kollektiv das Unternehmen aber auch die Gesellschaft gemeint ist, wird anhand ökonomischer Theorien untersucht. Die strukturelle Verbundenheit des [...]