Inhaltsangabe:Problemstellung: Betrachtet man die im Statistischen Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland in toto publizierten Bilanzen und Erfolgsrechnungen der großen Kapitalgesellschaften, so ergibt sich für das Jahr 1989 ein aggregierter Jahresüberschuß von 19.739 Mio. DM bei einer Bilanzsumme von 861.386 Mio. DM. Somit betrug der durchschnittliche Jahresüberschuß der großen Kapitalgesellschaften bezogen auf die Bilanzsumme 2,29%. Hieraus ergibt sich die Fragestellung, inwieweit durch den Einsatz des jahresabschlußpolitischen Instrumentariums die im Hinblick auf die Realisierung jahresabschlußpolitischer Ziele zentrale Größe des Jahresüberschusses beeinflußt werden kann. Rechnerisch würde eine erfolgswirksame Verminderung (Erhöhung) der Summe aller Aktiva, bei gleichzeitiger erfolgswirksamer Erhöhung (Verminderung) der Summe aller Passiva [ohne Eigenkapital] um jeweils 1,14% ausreichen, um den ausgewiesenen Jahresüberschuß auf Null zu reduzieren (zu verdoppeln). Zur Beantwortung der obigen Fragestellung wird im betriebswirtschaftlichen Schrifttum überwiegend die sachverhaltsabbildende Jahresabschlußpolitik untersucht, während sich die Untersuchung der sachverhaltsgestaltenden Jahresabschlußpolitik oftmals darin erschöpft, lediglich auf deren Existenz hinzuweisen, ggf. unter Hinzufügung einiger Beispiele, oder ohne weitere Begründung die sachverhaltsabbildende Jahresabschlußpolitik in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses zu stellen. Die geringe Beachtung sachverhaltsgestaltender Maßnahmen als Mittel der Jahresabschlußpolitik steht in deutlichem Gegensatz zu der Bedeutung, die derartigen Gestaltungen in der betrieblichen Praxis zugemessen wird. Darauf wird im Schrifttum vor allem von Vertretern des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer bzw. von diesem Berufsstand nahestehenden Autoren hingewiesen. Neben diesen Hinweisen im Schrifttum, lassen sich weitere Indizien für die Relevanz sachverhaltsgestaltender Jahresabschlußpolitik ausmachen. Zu nennen sind hier die Pflicht zur Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und des Lageberichts durch einen Abschlußprüfer sowie die Einführung des BiRiLiG. Es bleibt festzustellen, daß es bisher an einem Konzept fehlt, mit dessen Hilfe Maßnahmen der sachverhaltsgestaltenden Jahresabschlußpolitik im Hinblick auf ihre Abbildung im Jahresabschluß und im Hinblick auf die sich aus ihrer Abbildung im Jahresabschluß ergebenden jahresabschlußpolitischen Implikationen gewürdigt und untersucht [...]