Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Universität Siegen, 60 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen zum Squeeze out (§§ 327 a ff. AktG) am 01.01.2002 gab es im deutschen Aktienrecht keine Möglichkeit, einen unmittelbaren Zwangsausschluss von Minderheiten durchzuführen. Die bis dahin bestehenden Instrumente waren zu diesem Zweck nur sehr eingeschränkt geeignet und mit Änderungen der Gesellschaftsstruktur verbunden.Die Einführung der §§ 327a ff. AktG erfolgte, um wesentliche Nachteile der bis dahin geltenden Rechtslage zu beseitigen: Erstens führt die Existenz von Minderheitsaktionären in einer AG zu einem beträchtlichen Formal- und Kostenaufwand. Zweitens besteht die Gefahr, dass Aktionäre ihre Rechtsposition missbräuchlich ausüben, etwa indem sie Anfechtungsklagen mit dem alleinigen Ziel erheben, die Gesellschaft dadurch zu finanziellen Zugeständnissen zu bewegen. Zudem fehlte es bis dahin an einem Gegenstück zur Regelung über Pflichtangebote gem. § 35 Abs. 2 WpÜG.Der erste Abschnitt dieser Arbeit befasst sich mit der in der Rechtsprechung intensiv behandelten Frage, ob der Squeeze out verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt. Anschließend werden in Abschnitt C. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Squeeze out dargelegt. Zweifelsfragen treten dabei insbesondere bei der Zurechnungsregelung gem. § 327a Abs. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG und bei der sogenannten Wertpapierleihe auf. Abschnitt D. behandelt die Barabfindung, die Gewährleistungsverpflichtung gem. § 327b Abs. 3 AktG sowie die Prüfungspflicht gem. § 327c Abs. 2 S. 2 AktG. Unklarheiten bestehen hier in Bezug auf die Fragen, wie der barabfindungsberechtigte Personenkreis sowie die angemessene Höhe der Abfindung zu bestimmen sind und welche Anforderungen an die Prüfer und die Prüfung als solche bestehen. Ein Schwerpunkt liegt auf den letzten beiden Abschnitten, die den Minderheitenschutz im Rahmen eines Squeeze out betreffen. Zunächst geht es in Abschnitt E. um den a-priori-Schutz, der vor der Beschlussfassung in erster Linie weitgehende Informationsrechte vorsieht. Der a-posteriori-Schutz ist hingegen durch prozessuale Überprüfungs- und Anfechtungsmöglichkeiten ausgestaltet (Abschnitt F.).Das Ziel der Arbeit ist es, eingebunden in einen Überblick über die Funktionsweise des Squeeze out jeweils diejenigen Fragen eingehend zu untersuchen, die in der Rechtsprechung besonders relevant sind.