Christoph Peters
§ 8a n.F. KStG (Holdingregelung)
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Die Behandlung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung des § 8a KStG wurde mit Wirkung ab 1994 erstmals gesetzlich im Rahmen des Standortsicherungsgesetztes kodifiziert.1 Ausgangspunkt der Regelung ist die unterschiedliche Behandlung von Fremdkapital- und Eigenkapitalvergütungen. Während Fremdkapitalvergütungen das Einkommen einer Kapitalgesellschaft mindern, führen Vergütungen für Eigenkapital nicht zu einer Minderung des Gesellschaftseinkommens. Auf Gesellschafterebene ergeben sich ebenfalls Unterschiede in der Behandlung der Kapitalvergütungen. Während Fremdkapitalvergütungen prinzipiell in vollem Umfang steuerpflichtig sind, sind Eigenkapita…
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Beschreibung
Die Behandlung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung des § 8a KStG wurde mit Wirkung ab 1994 erstmals gesetzlich im Rahmen des Standortsicherungsgesetztes kodifiziert.1 Ausgangspunkt der Regelung ist die unterschiedliche Behandlung von Fremdkapital- und Eigenkapitalvergütungen. Während Fremdkapitalvergütungen das Einkommen einer Kapitalgesellschaft mindern, führen Vergütungen für Eigenkapital nicht zu einer Minderung des Gesellschaftseinkommens. Auf Gesellschafterebene ergeben sich ebenfalls Unterschiede in der Behandlung der Kapitalvergütungen. Während Fremdkapitalvergütungen prinzipiell in vollem Umfang steuerpflichtig sind, sind Eigenkapitalvergütungen im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens zur Hälfte 2, bei Ausschüttung an eine andere Kapitalgesellschaft sogar zu 95 vom Hundert3 steuerfrei. Das Problem der Gesellschafterfremdfinanzierung für den deutschen Fiskus ist, dass Fremdkapitalvergütungen an im Ausland ansässige Gesellschafter im Inland nicht besteuert werden könne n, während aber die Aufwendungen der im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft als Betriebsausgaben das Einkommen der Gesellschaft mindern. Deshalb soll per Gesetz eine übermäßige Ausstattung einer Kapitalgesellschaft mit Fremdkapital durch wesentlich beteiligte Gesellschafter unterbunden werden.4 Der Gesetzgeber hat nun die Gesellschafter-Fremdfinanzierung für das dem 31.12.2003 folgende Wirtschaftsjahr , reformiert.5 Die Änderungen des § 8a KStG wurden nötig, um dem Ausnutzen von Besteuerungsgefällen und Systemunterschieden zwischen In- und Ausland Einhalt zu gebieten6 und der Entscheidung des EuGH Rechnung zu tragen. Dieser hatte in der Sache Lankhorst-Hohorst7 einen Verstoß des § 8a KStG a.F. gegen die Niederlassungsfreiheit des Art. 43 EGV n.F. festgestellt, da inländische Anteilseigner gegenüber Ausländischen bevorzugt wurden. [...] 1 Vgl. StandOG vom 13.9.1993, BStBl I 1993, S. 774 2 Vgl. §§ 3 Nr. 40, 3c EStG 3 Vgl. § 8b Abs. 1 und 5 KStG n.F. 4 Vgl. Herzig (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), WPg 2003, S. S192 5 Vgl. Praetzler (Zweifelsfragen), DB 2004, S. 621 6 Vgl. Praetzler (Zweifelsfragen), DB 2004, S. 621; Leis (Steueränderungen), FR 2004, S. 56 7 Vgl. EuGH-Urteil vom 12.12.2002, Rs C-324/00, Lankhorst-Hohorst
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Produktdetails
- ISBN: 978-3-638-36592-5
- EAN: 9783638365925
- Produktnummer: 12918221
- Verlag: Grin Verlag
- Sprache: Deutsch
- Erscheinungsjahr: 2005
- Seitenangabe: 21 S.
- Plattform: PDF
- Masse: 550 KB
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