Masterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Universität des Saarlandes (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), 53 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Bank, die einem in die Krise geratenen Unternehmen mit Kredit zur Verfügung steht, wird sich zunächst über die vorliegende Krise und ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten ein Bild machen. Bei der dann zu treffenden Entscheidung, ob z. B. ein weiterer Kredit zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Investitionsentscheidung. Liegt der erwartete Vorteil aus der neuen Finanzierung über dem einzugehenden Risiko, besteht wirtschaftlich betrachtet die Möglichkeit, den Kredit zu vergeben. Als Vorteile könnten dabei die Rückführung von alten Krediten, die ansonsten möglicherweise gefährdet ist, oder neu zu bestellenden Sicherheiten in die Berechnung einfließen. Dem ist die Höhe des neu zu vergebenden Kredites gegenüber zu stellen. Soweit die wirtschaftlichen Probleme des Schuldnerunternehmens durch die Sanierung behoben werden können, wird sich dabei regelmäßig kein Problem ergeben.Im Falle des Scheiterns der Sanierung aber liegen die Probleme auf der Hand. Ist es der Bank gelungen, ihr eigenes Kreditrisiko kurz vor dem Zusammenbruch des Unternehmens durch Tilgungen oder neue Sicherheiten zu reduzieren, wird sie sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt sehen, sie habe in letzter Minute ihre eigene Position auf Kosten der Gläubiger verbessert. Diesen stehen die zur Kreditrückführung eingesetzten Mittel bzw. die gestellten Sicherheiten nämlich dann nicht mehr zu ihrer eigenen Befriedigung zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Informationslage nach der gescheiterten Sanierung deutlich komfortabler als zur Zeit der Kreditentscheidung ist. Einer getroffenen Entscheidung wird man später, wenn feststeht, dass die Maßnahme gescheitert ist, deutlich kritischer gegenüberstehen. Eine Überprüfung ex-post wird daher häufig zu dem Vorwurf führen, dass bereits vor Kreditentscheidung hätte klar sein müssen, dass die Sanierung scheitern wird. Die ex-ante-Entscheidung, ob eine Sanierung begleitet werden soll, bereitet dabei hingegen wegen der häufig anzutreffenden unbefriedigenden Informationslage ungleich größere Schwierigkeiten. Dies vor allem auch, weil häufig unter hohem Zeitdruck zu entscheiden ist. Die dabei entstehenden rechtlichen Risiken und entsprechende Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Risiken sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit.