Die großen Reformen im SGB Vjustieren wesentliche Bereiche der Krankenversicherung neu. Hospiz- und Palliativgesetz, Krankenhausstrukturgesetz, E-Health-Gesetz, Präventionsgesetz, Versorgungsstärkungsgesetz - Reformpakete sind verabschiedet oder stehen kurz davor der Verabschiedung. Die durchgreifenden Änderungen betreffen eine Vielzahl von Akteuren des deutschen Gesundheitssystems und sind kostenintensiv.Die Neuauflage des LPK-SGB Verläutert die hoch umstrittenen Punkte, die auch das Leistungserbringungsrecht betreffen. Damit ist der hochgelobte Kommentar in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und gibt Beratungssicherheit in allen Reform-Fragen, z.B.:Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (Hospiz- und Palliativgesetz-HPG): Welche Leistungen werden zukünftig für wen zusätzlich vergütet? Wie weit geht der Anspruch der Versicherten und ihrer Angehörigen auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung? Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz): Welche wichtigen Notfalldaten kann der Arzt demnächst direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen? Was kann und darf überhaupt gespeichert werden? Gibt es einen Anspruch auf welchen Medikationsplan? Welche Vergütung bekommen die Ärzte hierfür? Welche Widerspruchsregelungen greifen? Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG): Ist die Mindestmengenregelung nun rechtssicher ausgestaltet? Sind die neuen Qualitätsberichte einklagbar? Wie steht es um den Rechtsschutz bei den nunmehr möglichen Qualitätszu- und -abschlägen für Leistungen? Wie steht es um die Verteilregelungen aus dem neuen Pflegestellen-Förderprogramm? Wie ist das Zusammenspiel der Neureglungen rund um die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung? Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG): Wie weit reicht der neue Präventionsauftrag an die Soziale Pflegeversicherung? Wieviel an Unterstützung steht den Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zur Verfügung? Stichwort Impfprävention: Muss in allen Fällen bei Aufnahme eines Kindes in die Kita ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden? Wann können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen? Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz-GKVG): Wann kann eine Praxis in einem überversorgten Gebiet noch nachbesetzt werden, wie sind die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse anfechtbar? Wie wirken sich die Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen in den Gesamtvergütungen aus? Stichwort Terminservicestellen: Ist der Versichertenanspruch auf einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen einklagbar? Die Auswirkungen vorangegangener Reformen sind durchgängig eingearbeitet. Aktuell informiert Wie immer man die Reformen politisch beurteilen mag - Leistungserbringer und ihre Verbände, Krankenkassen, Beratungsstellen sowie Anwaltschaft und Gerichte müssen das neue Recht bewerten und anwenden. Mit seiner Aktualität sucht der LPK-SGB V erneut seines Gleichen (Jens Jenau, justament online, März 2010). Die Neuauflage wird nach Verabschiedung der genannten Reformen fertig gestellt.