Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn man die Regierungszeit Heinrichs IV. überblickt, mag sie wie eine endlose Krise erscheinen. Bereits bevor es zum epochalen Investiturstreit zwischen Heinrich IV. und Papst Gregor VII. kam, entwickelten sich zahlreiche Konflikte zwischen dem jungen König und den Fürsten des Reiches. Die immer selbstbewusster auftretenden Großen konnten unter dem erst ab 1065 selbstständig regierenden König massiven Einfluss auf die Führung des Reiches gewinnen. Auch vor einer Entführung des minderjährigen Königs im sogenannten Staatsstreich von Kaiserswerth (1062) und dem Sturz enger Berater des Königs, wie Adalberts von Bremen (1066), schreckten sie nicht zurück. Dies führte zu einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen König und Fürsten.Einer der ersten und bedeutendsten Fälle, die dieses gestörte Vertrauensverhältnis offenbarten, ist die Entmachtung des sächsischen Fürsten Otto von Northeim als Herzog von Bayern im Jahre 1070. 1061 wurde Otto durch Kaiserin Agnes zum bayerischen Herzog und somit zu einem der mächtigsten Großen im Reich ernannt. Neun Jahre später hingegen reichte der Vorwurf eines schlecht beleumundeten Mannes namens Egino, Otto hätte ihm aufgetragen, den König zu ermorden, aus, um Otto von Northeim [a]uf Grund eines recht zweifelhaften Verfahrens sämtliche Ämter und Würden zu entziehen.Im Folgenden soll - nach einem Überblick über die relevanten Quellen und den Forschungsstand (1.2.), sowie einer kurzen Vorstellung von Person und Wirken Ottos von Northeim bis zum folgenschweren Konflikt mit Heinrich IV. (2.) - diskutiert werden, inwieweit man den Absetzungs- und Verurteilungsprozess Ottos als gerechtfertigt und rechtmäßig ansehen kann (3.). Dabei sollen die Reaktionen der Konfliktparteien auf die Anschuldigungen Eginos (3.1.) und das Gottesurteil als eine Maßnahme der Rechtsfindung (3.2.) analysiert und schließlich überprüft werden, ob die Verurteilung Otto von Northeims als den damaligen Rechtsgewohnheiten entsprechend bezeichnet werden kann (3.3.).Demgegenüber sollen auch Gründe genannt werden, die dafür sprechen könnten, dass die Entmachtung Ottos eine politische Intrige bzw. ein Mittel zum Zweck war, den Herzog aus der Reichspolitik zu verdrängen (4.). Dabei soll überprüft werden, inwieweit konkurrierende Fürsten (4.1.) oder gar der König selbst (4.2) als Urheber einer solchen Intrige infrage kommen. In einem kurzen Fazit (5.) werden die Ergebnisse schließlich zusammengefasst.