Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, European Business School - Internationale Universität Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Franchising ist [...] aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Dennoch ist das Potential von Franchise und franchiseähnlichen Systemen in Deutschland bislang bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Diese Aussage des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, zeigt sehr deutlich, dass die Relevanz von Franchising als Vertriebsform in der Zukunft weiter zunehmen wird. Schon heute ist Franchising mit 390.000 Beschäftigten (2003) und einem Gesamtumsatz von EUR 25,4 Mrd. (2003) ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland.1 Der Deutsche Franchiseverband (DFV) prognostiziert für 2005 Wachstumsraten bei der Beschäftigtenzahl von 6,5% p. a. und 9,5% p. a. für den Umsatz;2 das entspricht ca. 7.000 - 10.0003 neuen Franchisepartnerbetrieben im Jahr. Der Erfolg des Franchising als Vertriebsform resultiert aus den vielen Vorteilen sowohl für Franchisenehmer als auch für den Franchisegeber. Skalen- und Synergieeffekte können genutzt und die Wettbewerbsfähigkeit durch die Bündelung von Energien und Kräfte gesteigert werden.4 In einem Franchisesystem kann sich der Franchisenehmer auf seine Hauptaufgaben konzentrieren und wird zusätzlich vom fachkundigen und erfahrenen Franchisegeber beraten und unterstützt. Der Franchisegeber hingegen profitiert von der lokalen Kompetenz und dem hohen Engagement des Franchisenehmers. Die wachsende Internationalisierung, die kürzer werdenden Produktlebenszyklen, die hohen Marketingaufwendungen bei Produkteinführungen und die gestiegenen Anforderungen an das Know-how des Unternehmers lassen Franchising seit den 70er-Jahren immer wichtiger werden.5 Auch die Europäische Union (EU) erkannte diesen Prozess und förderte ihn zunächst durch die vom 01.02.1989 bis zum 31.12.1999 geltende EUGruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen6 (Franchise-GVO). Diese wurde am 1.1.2000 durch die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Vertikale Vertriebsbindung 7 (Vertikal-GVO) ersetzt und bildet mittlerweile die maßgebliche Richtlinie für den Franchisevertrag.8 [...] 1 Deutscher Franchise Verband (2005 a), S. 1. 2 Deutscher Franchise Verband (2005 b), S. 1. 3 Vgl. Peckert/Kiewitt/Klapperich/Schindler (2004), S. 8. 4 Vgl. Giesler/Nauschütt (2002), S. 3. 5 Vgl. Martinek (2003), S. 478f. 6 EG-Amtsblatt Nr. L 359/52. 7 EG-Amtsblatt. L 336, 221. 8 Vgl. Flohr (2002), S. 1.