Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg, Lehrstuhl für deutsches und internationales Steuerrecht, Finanz- und Haushaltsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Aktienmarkt in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren enorm an Bedeutunggewonnen. So stieg die Geldvermögensbildung in Wertpapieren privater Haushaltevon 1992 bis 2000 von 36,4 auf 80,0 Mrd. Euro.1 Mit dieser Entwicklung wurde fürviele Anleger, insbesondere für Börsenerfahrene, auch der Terminmarkt gegenübersparorientierten Kapitalanlagen immer interessanter. Die dort angebotenen,komplexeren Anlageformen bieten neben attraktiven Renditen die Möglichkeit,bestehende Positionen, z.B. am Aktienmarkt, abzusichern. Zu diesen Anlageformenzählen Derivate wie Optionen, Optionsscheine, Futures, Forwards, Swaps, Devisentermingeschäfteund Zertifikate. Viele dieser Derivate werden an Terminbörsen, wieder EUREX, gehandelt, andere wiederum over-the-counter, also außerbörslich abgeschlossen.Trotz erheblicher finanzieller Risiken hat der Terminmarkt einen ständigen Zuwachs.So konnte die Terminbörse EUREX bis August 2001 die Anzahl von 424 Mio. gehandeltenKontrakten vermelden.2Bis zum Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/20023 waren Anlagenin Terminprodukte auch steuerlich oftmals interessant. So waren Termingeschäftenur dann steuerbar, wenn diese auf die Lieferung von Wirtschaftsgütern gerichtetwaren. Geschäfte, die auf einen Differenzausgleich zwischen den Geschäftsparteienzielten, wurden nicht erfasst. Dies hat sich mit dem Veranlagungszeitraum 1999grundlegend geändert. Für Termingeschäfte gelten durch die Neufassung des § 23EStG in Folge des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 nun neue, erweitertesteuerliche Anknüpfungspunkte, die auch Differenzgeschäfte mit einbeziehen. Zurertragsteuerlichen Einordnung von Termingeschäften hatte sich die Finanzverwaltungbereits in ihrem Schreiben vom 14.11.19944 geäußert. Die durch die Neuregelungenentstandenen neuen Tatbestände warfen allerdings noch eine Vielzahl vonFragen auf. Mit dem Schreiben vom 27.11.20015 nahm die Finanzverwaltung hierzuStellung.[...]1 Vgl. Deutschland in Zahlen, S. 64.2 Vgl. Die Welt vom 9.11.2001, Das unbekannte Juwel,http://www.welt.de/daten/2001/09/11/0911fi281245.htx?search=handelsvolumen+eurex&searchHILI=1(17.10.2002).3 BGBl. I 1999, S. 402.4 BMF v. 14.11.1994, BStBl. 1994, S. 816.5 BMF v. 27.11.2001, BStBl. 2001, S. 986.