In den vergangenen Jahrzehnten setzte sich in Deutschland begünstigt durch hohe Dividendenaussichten und positiven Gewinnprognosen vermehrt eine Umkehr des Anlegerverhaltens hin zur Aktie durch. Dieses Börsenumfeld lockte zahlreiche Unternehmen weltweit zum Zwecke der Kapitalbeschaffung an die Wertpapiermärkte. Der Trend zum going public nahm in dieser Zeit stetig zu. Dabei ist die Börse keine Einbahnstraße. Diese alte Börsenweisheit, die darauf hinweist, dass sich Börsenkurse nicht stets nur in eine Richtung entwickeln, ist in heutiger Zeit ebenfalls dazu geeignet, die Tendenz am deutschen Aktienmarkt zu beschreiben - den Börsenrückzug von Unternehmen. Die Entwicklung in den letzten Jahren führte zu einem drastischen Rückgang des Geschäftes mit Neuemissionen. Die zunächst erwartete Kurskorrektur wandelte sich in einen willkürlichen Kursverfall. Unter diesen Bedingungen erwies sich die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung an den Börsen als nahezu ausgeschlossen. Zahlreiche, bereits börsennotierte Unternehmen verließen die Börse im Wege eines Delistings. Die Unternehmen mussten bei dem einsetzenden Rückzug von den Börsen feststellen, dass für ein solches Delisting teilweise gar keine bzw. nur sporadische gesetzliche Regelungen vorlagen. Der Gesetzgeber hat versucht, die Voraussetzungen des Delistings auf Antrag des Emittenten in § 39 Abs. 2 BörsG gesetzlich zu regeln. Allerdings sind zahlreiche Fragen offen geblieben. Bei allen Delisting-Formen können dadurch Probleme im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Vorbereitung auftreten. Das Verfahren wird dadurch erschwert und teilweise ganz verhindert. Zur Vermeidung der geschilderten Rechtsunsicherheit und der damit verbundenen Probleme haben andere alternative Verfahren mittlerweile Konjunktur. In dieser Arbeit werden die verschiedenen Gestaltungstechniken des Delistings seitens der Unternehmen dargestellt. Dabei werden insbesondere ausgewählte unterschiedliche Fragestellungen zu den kapitalmarktrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen des Delistings erörtert. Im Anschluss erfolgt eine Analyse dieser Aspekte unter Berücksichtigung der Rechtssprechung für das Downlisting als mögliches Alternativverfahren für die Unternehmen. Anschließend werden die Rechtsfolgen bzw. Rechtsschutzmöglichkeiten der Aktionäre bei fehlendem HV-Beschluss und unterlassenem Abfindungsangebot an die Gesellschafter bei Durchführung eines Delistingverfahrens aufgezeigt und erörtert.