Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 5.5 (Schweizer Notensystem), ZHAW - Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (Banking, Finance, Insurance), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Finanzkrise hat vor Augen geführt, dass das Ausscheiden eines systemisch relevanten Finanzinstitutes undenkbar war und die Staaten im Notfall stützend eingreifen mussten - entsprechende Institute besaßen also eine faktische Staatsgarantie. Die Bestrebungen, einer solchen Notwendigkeit staatlicher Eingriffe künftig zu entgehen, und die damit einhergehende Suche nach Lösungen für die Sanierung bzw. geordnete Abwicklung eines systemrelevanten Institutes waren der Anlass, sich eingehender mit dem Thema auseinanderzusetzen.Der Fokus wurde auf die Schweiz gelegt, da ihr durch die Umsetzung der Bankeninsolvenzverordnung bereits ein Instrumentarium für den Notfall zur Verfügung steht. Die Forschungsfrage wurde deshalb dahingehend formuliert, ob sich die in der Schweiz vorgesehen Maßnahmen und Instrumente zur Sanierung bzw. Abwicklung für den Krisenfall eignen und ob sie tatsächlich einer staatlichen Rettung vorzuziehen sind.Zunächst wurden, im Blick auf diese Fragestellung, die potentiellen Maßnahmen und Instrumente wie erzwungene Kapitalmaßnahmen (CoCo-Bonds und Bail-in), Unternehmensveräußerungen, Bad Bank und Brückeninstitut allgemein (d.h. ohne spezifische Bezugnahme auf die Schweiz) untersucht. Besondere Berücksichtigung fand dabei der Bail-in, da dieser - und zwar nicht nur in der Schweiz - künftig eine wichtige Rolle spielen dürfte. Anhand bisheriger Erfahrungen mit diesem Instrument konnte jedoch gezeigt werden, dass so zwar die Verlustbeteiligung der Eigner und Gläubiger realisiert werden kann, dies jedoch auch mit erheblichen Nachteilen erkauft wird, die das Finanzsystem destabilisieren können. Auch die Auseinandersetzung mit den anderen Instrumenten zeigte: Eine Patentlösung sucht man vergebens.Im nächsten Schritt wurde die Umsetzung der Bankeninsolvenzverordnung für die Schweiz detailliert betrachtet und analysiert. Unter Zuhilfenahme einer Fallstudie zur UBS im Krisenjahr 2008 konnte aufgezeigt werden, dass die erzwungenen Kapitalmaßnahmen - theoretisch - zwar in der Lage wären, selbst bei einer deutlich verschärften Krise den Zusammenbruch eines Institutes zu verhindern, dies jedoch nur dann, wenn sich die Schieflage des Institutes auf eine unzureichende Kapitalausstattung zurückführen lässt.