Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7.11.2006 wurde die damalige Erhebung der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt und es bedurfte einer Neuregelung. Zwar war zeitweise sogar die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer in der Diskussion, der Gesetzgeber hat sich letztendlich jedoch für die Neuregelung der Erbschaftsteuer entschieden und hat durch das Erbschaftsteuerre-formgesetz (ErbStRG) vom 24.12.2008 , das zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist, die erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Durch diese Änderungen ergaben sich auch für das Betriebsvermögen erhebliche Änderungen. Wie diese Änderungen im Einzelnen aussehen, soll im Folgenden besprochen werden. Dabei bezieht sich die Arbeit jedoch lediglich auf die Bewertung des Betriebsvermögens, wie dieses Vermögen letztendlich besteuert wird, oder wie mögliche Begünstigungsregelungen in Zusammenhang mit diesem Vermö-gen aussehen, ist nicht Gegenstand dieser Arbeit. Wie die Bewertungsmethoden für Betriebsvermögen im Einzelnen aussehen, soll im Folgenden näher besprochen werden. Deshalb gehe ich zunächst auf die Bewertungshierarchie der Methoden ein, um zu klären, wie diese zueinander stehen, bzw. wann sie zur Anwendung kommen, um im Anschluss daran die Methoden selbst darzustellen. Dabei kommt vor allem dem von der Finanzverwaltung entwickelten vereinfachten Ertragswertverfahren und dem Ertragswertverfahren nach IDW S 1 eine besondere Bedeutung zu, aber auch andere nichtsteuerliche Bewertungsmethoden müssen in diesem Kontext erläutert werden. Die Arbeit beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Darstellung der Funktionsweise der einzelnen Bewertungsverfahren. Denn die grundsätzliche Problematik ergibt sich dabei vor allem daraus, dass, soweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind, der Steuerpflichtige sich bei der Bewertung zwischen einem der beiden Ertragswertverfahren entscheiden muss. Ziel der Arbeit ist es deshalb genau zu untersuchen, in welcher Situation ein Verfahren zu einem vorteilhafteren Wert führt, um dem Steuerpflichtigen dadurch bei seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit bildet die Gestaltung im Rahmen der Bilanzpolitik. Dabei soll untersucht werden, wie der Steuerpflichtige den Wert seines Unternehmens aktiv durch bilanzpolitische Maßnahmen beeinflussen kann.