Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Religions-und Missionswissenschaft), Veranstaltung: Menschenrechte und Menschenpflichten, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Menschenrechte sind auf dem Vormarsch. Internationale Dokumente des Völkerrechts bescheren ihnen einen regelrechten Siegeszug. Mehrheitlich haben die Länder bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 ratifiziert und damit dem Menschenrechtsschutz Vorschub geleistet. Denn auch wenn die Menschenrechtserklärung ihrerseits keine rechtsverbindliche Kraft besitzt, findet sie doch in zahlreichen Gesetzgebungen Eingang. Gleichsam als notwendige Antwort auf die unbeschreiblichen Unrechtserfahrungen des 2. Weltkriegs bestehen die Menschenrechte heute unangefochten und haben seit der Mitte des 20. Jahrhunderts sukzessive ihren Wirkungskreis ausgedehnt.Dabei sind wenige Themen so kontrovers diskutiert worden. Es gibt berechtigte Kritik, die ernstzunehmende Aspekte gegen einen Universalanspruch der bestehenden Menschenrechte bereithält. Im Vordergrund stehen dabei Argumente, die sich vor allem auf den euro-amerikanischen Entstehungszusammenhang beziehen, den Menschenrechten unter dem Deckmantel der Ethik gar neo-imperialistische Tendenzen vorwerfen oder ein westlich-individualistisches Menschenbild ablehnen. Um diese Kernproblematik gruppieren sich heute etliche Ansätze, die von Ergänzungsvorschlägen bis hin zu radikal (kultur-) relativistischen Positionen reichen. Aus diesem Diskurs will ich fragmentarisch einige Aspekte aufgreifen.Es sollen zunächst zentrale Argumente, zunächst von Wolfgang Welsch, dann von Jürgen Habermas, für universell gültige Menschenrechte nachgezeichnet werden, die beide angesichts drohender Konflikte und grober Menschenrechtsverletzungen einen solchen Universalanspruch zu legitimieren versuchen. Im Gegensatz dazu werden im Anschluss an zwei Beispielen aus dem afrikanischen und südostasiatischen Kontext exemplarisch Defizite der Allgemeinen Menschenrechtserklärung aufgezeigt, und relativistische Argumente für eine kulturspezifische Realisierung menschenrechtlicher Erfordernisse angeführt. Schließlich versuche ich, unter Zuhilfenahme von Reuter und erneut Habermas, einen Lösungsvorschlag zu skizzieren.