Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn man den Begriff der Identität näher betrachtet, kommt man nicht umhin, sich mit einerVielzahl von Formen derselben auseinanderzusetzen. So werden in der Literatur unteranderem folgende, für die Hausarbeit von Relevanz scheinende Identitätsbegriffedifferenziert:- Kollektive Identität, sie ist von Relevanz in der politischen Wissenschaft und steht ineinem evolutionären Zusammenhang mit der personellen Form- Nationale Identität, sie hat unmittelbare Bedeutung für die Europäische- Mehrfachidentitäten, der Träger wechselt, insbesondere induziert durch die globaleGesellschaft, die Identitätskreise gemäß seinem Willen.Bei der Bearbeitung und wenn möglich, Operationalisierung der oben genannten Begriffelässt es sich nicht vermeiden, dass man zunächst den festen Boden des Europarechts, bzw.des Verfassungsentwurfs verlassen und sich mit philosophischen, soziologischen undpsychologischen Faktoren auseinandersetzen muss. Dabei wird u.a. die Frage diskutiertinwieweit es funktionale Gründe gibt, dass der Verfassungsentwurf ein Wertesystemfestschreibt.Auch das Konzept des Verfassungspatriotismus spielt hierbei eine prominente Rolle. Dieserkönnte als Verbindung zwischen dem Unionsbürger und der EU fungieren und somitmangelndes Gemeinschaftsbewusstsein kompensieren.Aufgabe dieses Teils der Hausarbeit ist es also den Anspruch, der durch denVerfassungskonvent erarbeiteten Verfassung herauszufinden. Ob durch diese, eine wie auchimmer geartete gemeinsame Identität entstehen oder konsolidiert werden soll, oder ob dieeuropäische Verfassung lediglich als Ausdruck eines europäischen Bewusstseins, sozusagenals kleinster gemeinsamer Nenner der Mitgliedsstaaten angesehen werden kann.Der zweite Teil der Hausarbeit setzt sich mit der Verfassungsidentität der EU im Hinblick aufdie gewählte oder zu wählende Staatsform auseinander. Erörtert wird hier nach einerErmittlung der momentanen Form der EU, inwiefern die im Thema genannten Staatsformen,welche sich nach einer Begriffsklärung auf zwei, nämlich Bundesstaat und Staatenbundreduzieren lassen, passend oder opportun für eine europäische Gemeinschaft sind. Auch dievom Bundesverfassungsgericht definierte Staatsform, der Staatenverbund, wird kurz erörtert.In einem Fazit werden Schlüsse welche sich aus den vorigen Erörterungen ergebenpräsentiert.