Zum WerkDas Abfallrecht gehört zu den Kernmaterien des Umweltrechts. Durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012, das die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist jetzt eine umfassende Novellierung erfolgt. Das neue KrWG tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. Es ist die Nachfolgeregelung zum bisherigen Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG)Ziel des neuen Gesetzes ist eine Verbesserung des Umwelt- und des Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Die Kreislaufwirtschaft wird verstärkt auf Abfallvermeidung und Recycling ausgerichtet.Der bewährte Praktikerkommentar erläutert das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz kompakt und anwenderfreundlich. Die renommierten Autoren informieren umfassend über Inhalt und Bedeutung des neuen Rechts. Dabei wird die einschlägige Rechtsprechung zum früheren Abfallrecht - soweit auch unter dem neuen Recht von Bedeutung - ausführlich berücksichtigt. Die europarechtlichen Vorgaben des Abfallrechts werden anschaulich erklärt. Für die in der Praxis zentralen Anwendungsprobleme werden schlüssige Lösungen aufgezeigt.Vorteile auf einen Blick- aktuell zum neuen Abfallrecht- praxisgerechte Kommentierung für den ersten Zugriff- Renommierte AutorenZur NeuauflageMit der Novelle des früheren Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes werden die Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie in das deutsche Recht umgesetzt. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes gehören:- Neue fünfstufige Abfallhierarchie: Das KrWG legt eine Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstiger (z.B. energetischer) Verwertung von Abfällen und Abfallbeseitigung fest. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Dabei werden neben ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigt.- Neue abfallrechtliche Begriffsbestimmungen: Definitionen wie Abfall, Verwertung, Recycling, Beseitigung, Erzeuger und Besitzer werden EU-rechtlich harmonisiert (§ 3 bis 5 KrWG)- Neuregelung der kommunalen Entsorgungsaufgaben (§§ 17, 18 KrWG)- Neuregelung der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben (§§ 56, 57 KrWG)- Einheitliche Wertstofftonne: Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einer Wertstoffverordnung- Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen durch Bund und Länder (§ 33 KrWG)Der Kommentar gibt klare Antworten auf die praktischen Anwendungsfragen des neuen Rechts.ZielgruppeFür alle im Umwelt- und Abfallrecht tätige Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare, Justitiare bei kommunalen und privaten Entsorgern, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter.