Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Germanistisches Institut), Veranstaltung: Iwein, Sprache: Deutsch, Abstract: Der gerichtliche Zweikampf zwischen Iwein und Gawein kann als erster Höhepunkt vordem Kniefall der Laudine in Hartmanns Iwein angesehen werden. Hartmann hebt dieEpisode strukturell heraus und verweist mit seiner elaborierten Darstellungsform auf dieWichtigkeit der Szene für den Handlungs- und Deutungszusammenhang.Der Gerichtskampf schlägt einen Bogen zwischen der Gâchheits-Diskussion und derIntentio-Problematik und eröffnet dem Leser diverse Interpretationsmöglichkeiten imHinblick auf die Funktion der Episode innerhalb des Romanzusammenhangs. Verfolgtman die Forschungsliteratur zu der Funktion des Iwein-Gawein-Kampfes, so lassen sichzwar unterschiedliche Interpretationsansätze ausmachen, doch ein Konsens findet sichnicht. Der Forschungsdiskurs verdeutlicht einmal mehr, dass es sich bei Hartmann umeinen außergewöhnlichen Autor handelt, dem es gelingt, innerhalb eines Werkes nichtnur einen einzigen Normenbereich aufzublenden1, sondern teilweise differierendeNormenkomplexe mit neuen Entwicklungen in Herrschafts- und Rechtspraxis zuvergleichen und in Frage zu stellen.Ich möchte mit meinen Überlegungen genau an diesem Punkt ansetzen und zunächsterarbeiten, welche Auswirkungen die sog. Aufklärung des 12. Jahrhunderts auf dieRechtspraxis und deren Darstellung im höfischen Roman hatte. Die im 12. Jh. von PeterAbaelard wieder aufgegriffene Gesinnungsethik führt neben Umwälzungen in derKirchen- und Rechtspolitik zu einem Verbot des Ordals, das u.a. durch dengerichtlichen Zweikampf zu Zwecken der Urteilsfindung abgelöst wird. Hartmann greiftim Iwein den vermutlich öffentlich geführten Diskurs zwischen Gottesurteil undGerichtskampf auf, indem er die Entwicklung der Iwein-Figur in den Zusammenhangzur Intentio-Problematik rückt und gegen Ende des Romans mit Hilfe desMusterkampfes Stellung bezieht. Ob die Darstellung des gerichtlichen ZweikampfesHartmann dazu dienen soll, Kritik an den Normen des Artushofes oder demmittelalterlichen Ordal zu üben, ob der Autor hier höfische Normen der Rechtspraxisentgegensetzen möchte, oder ob der Gerichtskampfszene eine noch größere Bedeutungfür das Gesamtgefüge des Romans beigemessen werden kann, kann an dieser Stellenoch nicht geklärt werden. Ich möchte aber versuchen, die Notwendigkeit undZulässigkeit des Zweikampfes in den Romanzusammenhang zu stellen, um dieDarstellungsform Hartmanns mit der rechtlichen Ethik und der höfischen Norm zu vergleichen. [...]1 Vgl. dazu Hartmanns Erec