Inhaltsangabe:Einleitung: Einführung und Eingrenzung des Sachgebiets: Jedem, der eine berufliche Tätigkeit ausübt und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet, ist die Einkommensteuer ein Begriff. Arbeitnehmer kennen sie als Lohnsteuer, Anleger als Kapitalertragsteuer, Selbständige als Veranlagungssteuer. Jeder, der sein Heimatland verlässt, um in einem anderen Staat eine Arbeit zu finden, muss sich mit einkommensteuerrechtlichen Regelungen auseinander setzen. Steuereinnahmen decken den Großteil des öffentlichen Finanzbedarfs. Der Einkommensteuer kommt in dieser Hinsicht eine herausragende Bedeutung zu, da sie sowohl in Deutschland als auch in Frankreich nach der Umsatzsteuer die aufkommensstärkste Einzelsteuer ist. Ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen werden durch sie erbracht. Wichtige wirtschafts- und sozialpolitische Ziele könnten ohne die Einkommensteuer nicht konsequent verfolgt werden. In Deutschland betrug ihr Anteil an den staatlichen Gesamteinnahmen 2007 allein in der Form der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer 21, 9 %, wie aus dem umseitig abgedruckten Schaubild hervorgeht: Auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bietet sich ausnahmslos das gleiche Bild. In Frankreich wurde das Steueraufkommen für 2007 auf rund 267, 2 Milliarden Euro geschätzt, wobei die Einkommensteuer mit 57, 1 Milliarden Euro zu dieser Summe beitragen sollte. Diese Zahlen verdeutlichen, dass eine Beschäftigung mit den öffentlichen Finanzen eines Staates unausweichlich auch über die Einkommensteuer führen muss. Entsprechend der Vielfalt der verschiedenen Lebens- und Arbeitssituationen von Einzelpersonen sind auch die Normen, die die Einkommensteuer regeln, von einer großen Komplexität gekennzeichnet. Einkünfte aus verschiedenen Tätigkeiten, selbständiger Arbeit oder Dienstverhältnissen, Unterhaltsleistungen, Geldanlagen, Zinsen, aus Veräußerung von Besitzwerten - um nur einige wenige Beispiele zu nennen - sind allesamt gesetzlich definiert und unterliegen speziellen Besteuerungsmechanismen. Daher kann der Gegenstand der vorliegenden Arbeit nicht die erschöpfende Darstellung aller Sachverhalte, die eine Steuerschuld begründen, aller Verwaltungsverfahren und Einzelregelungen, aller Steuersätze und Tarife sein. Wer tiefer in die Materie der Einkommensteuer eindringt, wird schnell bemerken, dass ein eigentlich so konkreter Rechtsbereich einen Umfang annimmt, der nicht im Rahmen einer Diplomarbeit behandelt werden kann. Das [...]