Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Mediengeschichte, Note: 1,3, Universität Hamburg, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit will einen kurzen Überblick über das Mediensystem in der DDR verschaffen. Im ersten Teil wird Allgemeines zu den Medien in der DDR erläutert- zunächst werden kurz die rechtlichen Grundlagen für die Zensur dargestellt, danach wird die Journalistenausbildung kurz angesprochen und dann noch Allgemeines zum staatlichen Überwachungssystem gesagt. Anschließend werden in einem Abschnitt Fernsehen und Hörfunk zusammen und schließlich gesondert die Presse behandelt: innerhalb der zwei Abschnitte wird jeweils zuerst die Einbindung des jeweiligen Mediums in das Kontrollsystem des DDR-Staats kurz angesprochen, dann wird ein Überblick über das Medienangebot gegeben. Auf genauere Schilderung der Institutionsgeschichte wird hier aus Platzgründen verzichtet. Offiziell war Presse- und Rundfunkfreiheit im Grundgesetz der DDR verankert. Die Verfassung der DDR verkündete in Artikel 27:1 Jeder Bürger der deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.2 Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet. Jedoch sind hierbei die Worte den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß im ersten Absatz zu beachten- diese Grundsätze beinhalteten eben auch die Anerkennung der Führungsrolle der SED, das Konzept des sozialistischen Staats und das Prinzip des demokratischen Zentralismus, d.h. dass die Beschlussfassung auf Partei- und Regierungsebene von oben nach unten erfolgt. Außerdem wird in der DDR-Verfassung das Prinzip der Informationsfreiheit mit keinem Wort erwähnt, was die gesetzliche Grundlage dafür bot, den Import und die Lektüre westlicher Presseerzeugnisse zu verbieten. Zudem gab es im Strafgesetzbuch der DDR einen Paragraphen mit dem Titel Staatsfeindliche Hetze der ebenfalls eine Grundlage zur Zensur bot. Anders als in der BRD war Journalist in der DDR eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Der Weg zum Journalisten führte in der Regel über das Journalistikstudium an der Universität Leipzig oder an der Fachschule des Journalistenverbandes, die sich ebenfalls in Leipzig befand. Für die Zulassung war absolute politische Linientreue Voraussetzung, unter anderem Mitgliedschaft in der FDJ, der SED oder einer ähnlichen Organisation. Auch das Studium war stark ideologisch geprägt.