Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: 2, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Arabistik und Islamwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] aber es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder, der Macht hat, ihrem Mißbrauch geneigt ist: er gehtso weit, bis er auf Schranken stößt. [...] Um den Mißbrauch der Macht zu verhindern, muß vermögeeiner Ordnung der Dinge die Macht der Macht Schranken setzen.1Mit dieser Sentenz fasste Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu eine seinerFundamentalerkenntnisse zusammen und erhob sie dadurch zur allgemeinen Bedeutung, dass er konkretbegründete, wie Schranken der Macht innerhalb welchen Kontextes aussehen können. Nach ausführlicherHinterfragung der Bedingungen für politische Entwicklungen mit dem Ziel eine Erklärungfür die immanenten und jedem Gemeinwesen je eigenen geschichtlichen Faktizitäten und Abläufe zuerkennen, formulierte er in seinem Hauptwerk Vom Geist der Gesetze eine Staats - und Gesellschaftstheorie,welche die äußerlichen Faktoren fokussiert, die zur Unterschiedlichkeit von Gemeinwesenbeitragen. Dabei stehen die Beziehungen, die sich aus der Natur der Dinge mit Notwendigkeit ergeben2, namentlich die positiven Gesetze, welche als Verfassung eines Staates gelten und welche allesamtim Zusammenhang mit den vorangegangenen, unformulierten Rechtsbeziehungen zwischen vorgesellschaftlichenMenschen hervorgegangen sind, im Mittelpunkt Montesquieuscher Überlegungen.3Mittels Abstraktion von den positiven Gesetzen auf die Erkenntnisse, welche Wegbereiter des Auffindensselbiger gewesen waren, zeigte er auf die theoretischen Grundlagen eines universell möglichenStaatswesens hin.Diese Arbeit beginnt damit, die politische Freiheit als Agens der Montesquieuschen Theoriebildungaufzuzeigen. Darauf aufbauend wird gezeigt werden, inwiefern die menschliche Vernunft im MontesquieuschenVerständnis das unauflösliche Bindeglied zwischen Naturgesetzen und positiven Gesetzendarstellt und inwiefern Montesquieu mit dieser Ansicht erste Grundsteine für den Rechtspositivismuslegt. Weiterhin wird ein Begründungszusammenhang formuliert werden, der die Unmöglichkeit derDeduktion des positiven Rechts aus den Naturgesetzen aufzeigt. Die politische Wirklichkeit in ihrerjeweiligen Faktizität lässt sich nur mittels Induktion aus den positiven Gesetzen erreichen bzw. nachvollziehen.