Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, 63 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ich schaue in mein Portemonai und sehe, dass sich eine Plastikkarte an die nächste reiht. Die Plastikkarten sind aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken. Sie treten in den verschiedensten Formen auf. Aus dem Zahlungsverkehr kennt man insbesondere die ec-Karte, die Geldkarte, welche meist in die ec-Karte integriert ist, und die Kreditkarte. Insgesamt sind über 130.000.000 dieser Zahlungskarten in Deutschland im Umlauf. Davon sind über 33.000.000 Kreditkarten, die an über 470.000 Akzeptanzstellen zur Zahlung genutzt werden können. Weltweit sind rund 590 Millionen Kreditkarten im Umlauf. Dabei wurde allein in Deutschland letztes Jahr in 612.400.000 Transaktionen immerhin ein Wert von 46.700.000.000 EUR bewegt. Das sind fast doppelt so viele Transaktionen, wie noch vor vier Jahren. Sicher sind diese Zahlen schwer zu fassen. Um es kurz zu veranschaulichen: Zählen sie bis fünf. Ein kurzer Zeitraum?Alle fünf Sekunden wird die Kreditkarte statistisch gesehen einhundert Mal benutzt. Allein in Deutschland. Tag und Nacht. Stellt man sich vor, alle diese Transaktionen würden mit 500 EUR Scheinen bezahlt und ein Bündel davon hat eine ungefähre Dicke von gut einem Zentimeter, so entspräche das übereinander gelegt einem Stapel von ca. 10.000 Meter Höhe. Das ist immerhin zwanzig Mal so hoch wie das höchste Gebäude der Welt . Bei diesen Dimensionen sollte man denken, dass rechtlich bereits alles geklärt sei. Aber ein Kreditkartengesetz gibt es in Deutschland nicht. Die Vertragsbeziehungen müssen zwischen den Vertragspartnern privatautonom ausgehandelt werden. Zumindest solange, bis ein Gericht die Privatautonomie stoppt. Erst kürzlich wieder hat der Bundesgerichtshof in die Vertragsbeziehungen zwischen Kartengesellschaft und Vertragsunternehmen eingegriffen. Das Thema hat mithin an Aktualität nicht verloren. Ziel dieser Arbeit ist es, die praxisrelevanten zivilrechtlichen Problembereiche in den Vertragsbeziehungen der Beteiligten des kreditkartengestützten Zahlungsverkehrs darzustellen, zu analysieren und wo nötig dazu Stellung zu nehmen. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Beziehung zwischen Kartensystem und Vertragsunternehmen gesetzt. Da hier im Besonderen die Probleme keineswegs geklärt sind.