Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 3,0, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Proseminar: Der 11. September und seine Auswirkungen auf die Anti-Terror-Gesetze der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach den unglaublichen Anschlägen des 11. September 2001 in New York und Washington, wurde überall in der Welt über eine Verschärfung des Schutzes vor dem Terrorismus nachgedacht. So auch in der Bundesrepublik Deutschland. Hier brachte die Bundesregierung innerhalb kürzester Zeit ein Gesetz auf den Weg, dass sehr kontrovers zu sehen ist. Auf der einen Seite als ein positiver Vorschlag, der die Sicherheit der deutschen Bevölkerung erhöht, auf der anderen Seite als ein Gesetzesentwurf, der die Grundrechte, wie Freiheit, Menschenwürde und andere stark beschränkt. Zum einen ist festzuhalten, dass Sicherheit eines der Grundbedürfnisse der Menschen ist1 aber zum anderen stehen Sicherheit und Freiheit in einem Spannungsverhältnis zueinander, das sich auch in demokratischen Verfassungsstaaten zeigt.In der Folgezeit gab es darüber viele Diskussionen. Was ist wichtiger, Freiheit oder Sicherheit? Gibt es eine totale Sicherheit ohne den Menschen irgendwelche Freiheiten zu nehmen? Wollen die Menschen eine hohe Sicherheit mit Einbußen bei ihren Grundrechten in Kauf nehmen? Eines steht fest: Sicherheit hat ihren Preis. Die Menschen geben [...] ein erhebliches Maß an individueller Freiheit her und unterwerfen [sich] allen möglichen Regeln, Vorschriften und Einschränkungen in der Erwartung, dafür Sicherheit zu gewinnen.Um diese Fragen zu diskutieren und zu lösen, gibt es im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine Institution. Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Aber welche Reaktionen kamen von diesem Ausschuss, der eigentlich eine wichtige Rolle im Entscheidungsprozess dieses Gesetzes hätte einnehmen sollen? Und wo liegen die Gründe für diese Entscheidungen? Wurde etwa der Ausschuss übergangen? Nutzte die Bundesregierung ihre Mehrheitsverhältnisse, die sie auch in diesem Ausschuss hat, bewusst aus, um das Gesetz ohne Schwierigkeiten und bedeutende Veränderungen durch die Ausschüsse zu bringen? Hatten die Mitglieder dieser Institution kein Interesse an einer Diskussion über Menschenrechte in Deutschland? Liegen die Prioritäten des Ausschusses zu sehr auf dem internationalen Menschenrechtsschutz? Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden. Es soll versucht werden eine oder mehrere Lösungen für diese Probleme zu finden.