Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Aktuelle Rechtsfragen im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht, 50 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Handelsvertragspolitik der EU hat ein kompliziertes und undurchsichtiges System von Präferenzen hervorgebracht. Der Gesamtgruppe der Entwicklungsländer räumt die EU in Konformität mit den WTO-Verträgen, die eine Sonderbehandlung von Entwicklungsländern legitimieren, besondere Marktzugangsbedingungen ein. Diese besonderen Marktzugangsbedingungen werden in dem sogenannten Allgemeinen Präferenzsystem (APS) evident. Den Least Developed Countries (LDC), also den ärmsten Ländern der Erde, werden im Rahmen der Everything-but-arms-Initiative (EBA) weitergehende Präferenzen in Form von zoll- und quotenfreiem Zugang zu den Märkten der EU gewährt (vgl. Valqi, 2005, S.7). Ausgenommen von der EBA-Initiative sind die Agrarprodukte Bananen, Reis und Zucker, denen allerdings bis zum Jahr 2009 spätestens zoll-und quotenfreier Marktzugang gewährt werden soll (vgl. McQueen, 2002, S.101-102). Entwicklungshistorisch durch die koloniale Vergangenheit einiger europäischer Staaten erklärbar, hat die EU darüber hinaus ein spezielles Präferenzsystem für 78 Staaten Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP) geschaffen. Die AKP-Staatengruppe setzt sich sowohl aus Entwicklungsländern als auch aus LDCs zusammen. Dieses spezielle Präferenzsystem sieht handelsvertraglich eine bevorzugte Behandlung der AKP-Staaten im Vergleich zu der Gesamtgruppe der Entwicklungsländer vor. Jedoch sind die Präferenzen der AKP-Staaten weniger weitgehend als diejenigen unter der EBA-Initiative für die LDCs (vgl. Valqi, 2005, S.7). Diese von der EU gewährten nicht-reziproken Handelspräferenzen für AKP-Staaten verstoßen gegen geltendes WTO-Recht (vgl. Meyn, 2005a, S.12). Das zwischen der EU und den AKP-Staaten im Jahr 2000 ausgehandelte Cotonou-Abkommen musste also die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten auf eine neue, mit dem WTO-Recht konforme Grundlage stellen. Hinzu kommt, dass die Vorläufer des Cotonou Abkommens (Lomé 1-4) entwicklungspolitisch keine Impulse setzen konnten. In dem Zeitraum 1975-2000 hat sich der Anteil der Exporte aus den AKP-Staaten an den Einfuhren in die EU etwa halbiert (vgl. Meyn, 2005a, S.11). Noch immer dominieren Primärgüter und Rohstoffe das Exportportfolio der AKP-Staaten und auch die sogenannten supply-side constraints, also interne Entwicklungshindernisse, konnten durch die Vorläufer des Cotonou Abkommens nicht beseitigt werden. [...]