Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,2, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Devianz und Delinquenz - 'Gute Policey' im 17. Jahrhundert , Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Zunächst hauptsächlich im Rahmen der Rechtsgeschichte behandelt, bildete sich, mit Fokus auf die rechtlichen Grundlagen und die sozial- und kulturgeschichtlichen Aspekte, um das Thema der Devianz und Delinquenz von den Achtziger Jahren bis in die Neunziger Jahre ein eigenständiges Forschungsfeld der historischen Kriminalitäts- und Strafrechtsforschung aus. Im Zuge dessen erfuhren im Detail zunächst kleinere Randruppen wie Arme und Bettler, oder rechtliche Vorgänge wie die strafrechtliche Sanktionierung, das Interesse der Forschung.1 Eine geschlechtsspezifische Betrachtung von Devianz und Delinquenz in der Frühen Neuzeit wurde erst mit verstärkt aufkommendem Interesse an der Genderforschung seit Mitte der Neunziger Jahre in Angriff genommen. Anhand von Gerichtsakten und Verhörprotokollen konnten zum einen Statistiken über Vergehen und deren Verurteilung nach Geschlechtern aufgeschlüsselt erstellt werden. Zum anderen konnte aber auch anhand privater und offizieller Schriftstücke die zeitgemäße Bewertung devianten Verhaltens beider Geschlechter erarbeitet und in zumeist regionalen Studien zusammengefaßt werden.Ebenso existieren diverse Regionalstudien zu dem Räuber- und Bandenwesen der Frühen Neuzeit, die auch besonders Bezug auf die Rolle der Frauen im kriminellen Milieu nehmen. Fallstudien über besonders herausstechende kriminelle Frauen belegen eine durchaus aktive weibliche Teilnahme im Bereich der Raub- oder Diebstahlsdelikte. Diese Regional- und Fallstudien können verständlicherweise nur der exemplarischen Darstellung der Verhältnisse dienen, von einer überregionalen Gesamtdarstellung ist die Forschung noch weit entfernt. Im Folgenden werde ich der Frage nachgehen, in welchem Maße das weibliche Geschlecht Anteil an dem Delikt des Raubs hat und es soll sich herausstellen, daß Frauen keineswegs eine Randerscheinung waren. Dabei ist eine Betrachtung des Frauenbildes jener Zeit und des sozial und rechtlich normativen Rahmens unumgänglich, denn diese bilden die Voraussetzung für die hohe Zahl krimineller Frauen. Darüber hinaus wird sich zeigen, daß die Definition von Raub und Diebstahl in den Rechtsvorschriften der Constitutio Criminalis Carolina die Annahme einer weitaus höheren Dunkelziffer delinquenter Frauen begründet.