Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mittelpunkt dieser Arbeit ist die ertragsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Sondervergütungen nach deutschem Recht sowie auf Abkommensebene. Der Fokus liegt dabei auf gewerblichen Personengesellschaften, die zugleich Mitunternehmerschaften sind. Es wird sowohl der DBA-Fall als auch der Nicht-DBA-Fall untersucht. Neben der Beteiligung von Steuerinländern an ausländischen Personengesellschaften (Outbound-Fall) wird ebenso auf die Beteiligung von Steuerausländern an inländischen Personengesellschaften (Inbound-Fall) eingegangen.Mit der steigenden Tendenz, grenzüberschreitend tätig zu werden, lässt sich eine steigende Bedeutung der Besteuerungsfragen international und national tätiger Personengesellschaften mit internationalem Gesellschafterkreis feststellen. Rechtsverhältnisse von Personengesellschaften sind in verschiedenen Staaten gesellschafts-, zivil- und steuerrechtlich sehr unterschiedlich ausgestaltet. Bei Kollision dieser unterschiedlichen Besteuerungskonzepte (Transparenz- und Trennungsprinzip) entstehen regelmäßig Qualifikationskonflikte.Auch in Bezug auf den Sonderbetriebsbereich können sich Qualifikationskonflikte ergeben. Insbesondere die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Sondervergütungen in den einzelnen innerstaatlichen Steuerrechtsordnungen und eine auf diesem innerstaatlichen Verständnis beruhende Zuordnung auf abkommensrechtlicher Ebene führen zu Problemen und bergen die Gefahr der Doppelbesteuerung. Die Auffassung der Finanzverwaltung und die des BFH stehen diesbezüglich in weiten Teilen nicht im Einklang. Insofern werden beide Ansichten in ihrer Rechtsentwicklung anhand der einschlägigsten Ereignisse dargelegt und kritisch analysiert.Mit Neufassung des § 50d Abs. 10 EStG i. R. des AmtshilfeRLUmsG geht der Kampf des Gesetzgebers gegen die Rspr. des BFH zur abkommensrechtlichen Behandlung von Sondervergütungen in die nächste Runde. Eine einheitliche Regelung auf Abkommensebene fehlt und eine Vielzahl von Rechtsfragen ist offen.Vor diesem Hintergrund ist das Ziel dieser Arbeit, die aktuelle Rechtsentwicklung der internationalen Behandlung von Sondervergütungen darzulegen und kritisch zu untersuchen, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, durch Änderung des § 50d Abs. 10 EStG für die Zukunft Klarheit bzgl. verschiedenster, in der Literatur stark diskutierter Auslegungsfragen zu schaffen.